r(H)einreden – Messenger beim Walk&Talk – #11

Herzlich Willkommen zur elften Episode, beim r(H)einreden®!

Hoffentlich hast Du es dir seit der letzten Episode gut gehen lassen! Die ist ja nun schon ein paar Wochen her. Im Hauptjob haben sich bei mir einige Dinge positiv verändert und so komme ich erst heute dazu die neue Folge zu produzieren. Schön dass Du wieder reinhörst beim r(H)einreden®!

Wie tauschst Du Dich eigentlich mit Deinen Klienten aus? Lebst Du vielleicht das Modell der obligatorischen kostenfreien Erstgespräche am Telefon? Vielleicht über Deinen Festnetzanschluss? Oder eher via Videotelefonie mit Skype, FaceTime oder GoMeeting? Wie geht es dann weiter? Zur Beratung im Gehen – nutzt Du dann evtl. Messenger?  WhatsApp, Threema, Telegram, Signal – um mal ein paar zu nennen. Hier hast Du ja dann noch viele weitere Funktionen, die Dir bei Deinen Beratungen helfen können. Diese Messenger haben einige Vorteile, sind aber im letzten Jahr sehr in die Kritik geraten. Ich sag nur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder die damit einhergehende Diskussion über WhatsApp.

Bei mir soll es heute – ähnlich wie in meiner dritten Episode mit der WetterApp – um hilfreiche Applikationen gehen. Hilfreiche Programme, die Du auf Deinem Smartphone nutzen kannst.

Mir ist es wichtig Dir an dieser Stelle ganz klar zu sagen, dass ich kein IT-Spezialist bin und ich werde hier auch nicht so tun, als ob ich der absolute Fachmann für die Technik bin. Betrachte diesen Podcast eher als einen Erfahrungsbericht aus meiner Beratungspraxis und meinen privaten Alltagserfahrungen. Auch werde ich von keinem Unternehmen für diese Episode bezahlt! Ich biete Dir hier lediglich meine Gedanken zum Thema Messenger an! Ich bin weder extrem PRO noch extrem CONTRA eingestellt! Die Wahrheit liegt – wie ich finde – in der Mitte. Kategorische Verbote bringen gar nichts, schließlich haben sich Motorfahrzeuge auch gegenüber Pferdekutschen durchgesetzt. Ein euphorischer Umgang ist aber genauso bedenklich. Medienkompetenz ist für mich das Zauberwort. PRO und CONTRA musst Du selber abwägen – ganz allein für Dich und dann gezielt und individuell bewusst in die Nutzung gehen. Für mein Empfinden ist das die einzig wahre Lösung!

Den Messenger Nr. 1 kennst du mit Sicherheit, WhatsApp. Aktuell nutzen ca. 1,5 Milliarden Menschen weltweit diese App. Es gibt aber noch viele andere: Signal, Threema, Telegramm, Viber, Hangouts, Twitter, FacebookMessenger, Instagramm, etc. ! Mit Sicherheit habe ich hier den ein oder anderen vergessen – keine Gewähr auf Vollständigkeit. Mit dem Link am Ende meiner Beschreibung dieser Episode kannst du zu einer Seite gelangen, die ich kürzlich entdeckt habe. Hier gibt es einen von vielen Vergleichstests einiger  Messenger. Du kannst hier auch Filter in Deiner Ansicht setzen und Dir so ein eigenes Urteil bilden. Auch Stiftung Warentest hatte hier bereits 2015 Tests im Angebot und so findest Du auch dazu am Ende der Beschreibung einen Link.

Mein Thema ist bekanntlich das r(H)einreden®, also die Beratung im Gehen. Wenn Du im Laufe der letzten 12 Monate die Presse verfolgt hast, dann kennst Du die Diskussionen um die DSGVO. Wir hatten auch vor dem 25.05.2016 gute Datenschutzbestimmungen, doch seit dem besagten Tag – bzw. nach Ablauf der Übergangsfrist am 25.05.2018 – wurde die Aufmerksamkeit in der Bevölkerung erneut auf das Thema Datenschutz hin sensibilisiert. Die Übergangszeit von zwei Jahren wurde eigentlich nicht wahrgenommen. Erst zum Ende hin kam quasi „Torschlusspanik“ auf. Facebook geriet in den Fokus der Öffentlichkeit und da WhatsApp zu Facebook gehört – eben auch dieser Messenger.

Aktuell wird über diverse Foren ein Löschen der App propagiert. Vor einigen Wochen kursierten Berichte darüber, dass die App zum Ausspionieren der Nutzer gehackt worden sei. Mit dem Update auf die aktuelle Version sollte diese Lücke aber zu schließe sein. Updates (aktuelle Version: 2.19.134 Android / 2.19.51 iPhone)  sind hier also eine probate Lösung. Nochmal, das wird hier keine „Techi-Folge“ – bei mir geht es um die systemische Beratung im Gehen und den Nutzen / die Nachteiler bei der Nutzung solcher Messenger.

Erst vor ein paar Tagen las ich in einem Forum, dass die Idee der Nachrichtenübertragung zwischen den Diensten wieder aufgegriffen wurde. Da interessiert mich dann der Datenschutz nochmal ganz besonders, bzw. seine Umsetzung. Aber nun zu meinem Anliegen in dieser Episode.

Als Berater, Coach, Trainer und Therapeut musst Du die Daten Deiner Klienten im besonderen Maße schützen! Das ist Dir sicherlich klar und das tust Du auch mit Sicherheit – will ich Dir hier mal unterstellen. Allerdings bin ich mir sicher, dass sich viele Kolleginnen und Kollegen kaum Gedanken um den Datenschutz im Umgang mit ihrem Smartphone machen. Telefonieren, Nachrichten schreiben, Fotos machen und speichern, das passiert alles gefühlt anonym. Es passiert ja quasi nur in meiner Hand und wandert dann wieder in meine Tasche. Den Eindruck erhält man bei der Nutzung dieser cleveren Telefone. Glaubst Du, Du darfst so ohne Weiteres die Daten Deiner Klienten auf Deinem Smartphone speichern?

Bevor Du antwortest – lass mich noch diese Frage vorweg stellen:
Wozu solltest du die Daten Deiner Klienten speichern? Du musst schon einen guten Grund aufweisen!

Fakt ist, Du darfst es nämlich nur zweckbunden und dann mit vollem Schutz, also auf gesonderten Speichermedien. Du musst auch sicherstellen, dass jemand der Dein Smartphone in die Finger bekommt nicht ohne Weiteres die Kontaktdaten Deiner Klienten einsehen kann. Schließlich willst Du ja auch nicht, dass die Familie Deines Hausarztes per Zufall sein Handy einsieht und hier dann Gesprächsprotokolle und Untersuchungsergebnisse findet, nicht wahr! Ich muss hier leider feststellen, dass einige Kolleginnen und Kollegen hier sehr bedenkenlos mit ihren privaten Geräten arbeiten. Das darf nicht sein!

Tipp: Blicke öfter mal durch die Brille Deiner Klienten! Wie würdest Du es finden, wenn Deine im Vertrauen erhobenen Ergebnisse von unberechtigten dritten Personen gelesen würden?

 

Also, hier erstmal sechs Dinge, die ich als lohnenswert erachte um sich kritisch mit der Frage auseinander zu setzten: „Nutze ich Messenger – oder nutze ich sie nicht.

  1. Ca. 1,5 Milliarden Menschen auf dieser Welt nutzen z.B. WhatsApp. Das hab ich ja eben bereits erwähnt.  Wenn es quasi alle nutzen, dann ist das Programm ja „eh da“ und so viele Menschen können sich doch nicht irren, oder?! Auf meine Frage nach dem Datenschutz haben mir im Freundes- und Bekanntenkreis viele geantwortet: „Ich habe doch eh nichts zu verbergen!“. Das ist in dem Zusammenhang alles andere als hilfreich. Die Kommunikation an sich, also ganz im systemischen Sinne, die Kybernetik zweiter Ordnung ist hier auf den Datenschutz bezogen sehr interessant. Betrachten wir also mal die Metaebene sowie die Ebene darüber. Deine Klienten sollen sich doch nicht im Wartezimmer treffen und dort über andere Klienten austauschen, richtig?! Die Verbindung Deiner Klienten zu Dir und Deiner Praxis stellt an sich  schon eine zu schützende Information dar. Messenger speichern die Kommunikationswege zwischen den Nutzern. Diese Daten werden nicht i.S. des Bundesdatenschutzgesetztes gespeichert, da die Server der meisten Anbieter im Ausland stehen. Lediglich Threema unterliegt ähnlich strengen Vorgaben, wie denen des Bundesdatenschutzes – nämlich denen der Schweiz. Und doch, möchtest Du die Daten nicht lieber selber kontrollieren und speichern? Ich weiß, es ist praktisch in Deinem Messenger einen Chat mit Dir selbst zu beginnen und somit als Notizchat zu nutzen. Kurz angemerkt, das geht so:  Gruppenchat starten und eine Person dazu einladen. Dann diese Person wieder ausladen und fertig ist Dein Notizchat. Den kannst Du als Foto-, Video-, Audio- und Textspeicher nutzen. Solange es für Dich ok ist, dass Dein Messengerteam mitlesen kann, auch wenn Du nur eine Einkaufsliste diktierst, ok! Aber in keinem Falle darfst Du hier Beratungsprotokolle sichern! Kein realer Datenschutz!
  2. Standortbestimmung. Wenn Du über Deinen Messenger ermitteln möchtest, wo Du derzeit auf Deinen Klienten wartest oder Du fragst über den Messenger bei Deinem Klienten an, wo dieser gerade auf dich wartet, dann sind dies auch schützenswerte Daten. Gerade bei der Beratung im Gehen ist die Bestimmung des Standortes evtl.  eine sinnvolle Hilfestellung. Der Anbieter speichert allerdings diese Daten und derzeit ist nicht zuverlässig bekannt wozu diese Daten letztlich Verwendung finden. Wäge also einmal ab, wie wichtig ist Dir dieser „Service“ in der alltäglichen Arbeit mit Deinen Klienten. Alternativ kannst Du auch den Start-  und Endpunkt Deiner Beratungseinheit im Vorfeld abstimmen. Bewahre Dir stets einen Puffer von 15 Minuten zwischen den Klienten, wie ich in einer der vorherigen Episoden bereits aufgeführt habe. Ein lohnenswerter Gedanke zum r(H)einreden®, oder?
  3. Viele Messenger erfragen bei der ersten Anmeldung den Zugriff auf Deine Kontakte. Und für mich ist dieser dritte Punkt der vielleicht kritischste in dieser Episode. Wäge also gut und bewusst ab:
    Wenn Du gedankenlos bestätigst, ohne Deine Kontakte um Erlaubnis zu fragen, dann ist das zumindest mal schwer bedenklich.
    Warum sonst fordern manche Menschen ihr Umfeld – ihre Freunde – dazu auf,  in deren Smartphones die Mobilnummer zu löschen?
    Hier ein Beispiel: Einer Deiner Klienten will nicht mit WhatsApp (gehört seit dem 19.04.2014 zu Facebook) in Verbindung kommen und hat Dir aber seine Mobilnummer mitgeteilt. Du hast diese in Deinem Smartphone gespeichert und die Kontakt mit WhatsApp synchronisiert. Schon kennt Whatsapp (Facebook) die Rufnummer Deines Klienten und setzt Dich mit ihm, also mit dem Klienten (mit seiner Nummer) in Verbindung. In diesem Zusammenhang macht das Recht auf Vergessen Sinn.
    Manche Messenger, z.B. Threema, bieten ihre Dienste im Übrigen auch ohne diese Daten an. Keine Rufnummer oder Adresse ist notwendig – es erfolgt die Anmeldung über einen zufällig von Dir erstellten Code.
    Du musst also nicht resigniert akzeptieren, weil es einfach so sein muss? Du hast die Entscheidung! Die oft gehörten Aussagen: „Das ist halt so!“ oder „Ich kann es halt nicht ändern!“ sind falsch! Die Entscheidung liegt immer bei Dir!
  4. Zur Dokumentation der Beratung fotografierst oder filmst Du das Ergebnis mit dem Smartphone und sendest es via Messenger an Deinen Klienten? Diese Vorgehensweise habe ich schon von einem befreundeten Coach erfahren. Er arbeitet in seiner „Praxis“ und erlebt diese Technik als „Service“ für den Klienten.  Prinzipiell ein guter Gedanke und nicht verwerflich. Allerdings stellt doch beispielsweise ein Werterad, oder ein Auftragskarussell, stets eine Momentaufnahme dar?! Bereits in einer der vorherigen Folgen habe ich den Sinn dieser Dokumentationsformen in Frage gestellt.
    Heute habe ich  aber die Frage nach dem Datenschutz im Fokus. In einigen Gesprächen höre ich dann von der sogenannte End-to-End Verschlüsselung. Vorsicht! Nicht bei allen Messengern finden sich zwei „Schlüssel“ zur Sicherung. Es gibt Dienste die trotzdem speichern. Und was passiert mit den Bildern? Sind diese geschützt? Könnten sie beispielsweise aus dem Kontext gerissen und in unangenehme Verbindungen eingefügt werden. Fotoshop lässt grüßen. Das wäre quasi ein unerwünschtes Refraiming.
    Du würdest ja auch eine Akte Deines Klienten nicht über Dritte offen und einsehbar an ihn überbringen lassen, oder? Ich finde auch dieser Gedanke ist  lohnenswert zum r(H)einreden®, nicht wahr?
  5. Statusmeldungen in der Beratung kannst Du für Werbung nutzen. Ich kenne einen Bäcker, der ab und an Fotos aus der Backstube „postet“! Auch ich habe schon den ein oder anderen Status mit Hinweis auf meine nächste Episode beim  r(H)einreden® veröffentlicht. Soweit ok. Bei WhatsApp wird der Status nach 24-Stunden wieder gelöscht. Besonders interessant: Du kannst u.U. auch sehen, wer sich deine „Statuswerbung“ angeschaut hat.
    In keinem Falle solltest Du hier aber ohne schriftliche Einwilligung Bilder oder Filme von Menschen veröffentlichen. Selbst wenn Du die Lesbarkeit der Stati einschränken möchtest. Es gilt das schützenswerte Recht am eigenen Bild! Übrigens, wenn Du Dir ein Bild neben Deinem Namen als „Avatar“ veröffentlichst, dann hast Du mit der Veröffentlichung bei den meisten Messengern Dein Recht an diesem Bild abgegeben. Dies Bilder können von jedem gespeichert und weiterverwendet werden. Denk mal drüber nach.
  6. Zu guter Letzt solltest Du besonders behutsam beim Wechsel Deiner Mobilfunknummer oder Kündigung Deines Kontos im Messengerdienst vorgehen. Einfach nur die App deinstallieren reicht nicht aus! Dein Account muss gelöscht werden, so dass die Daten auch hier nicht bei der erneuten Vergabe der Mobilnummer zur Verfügung stehen. Wenn Du den Sercie weiterhin nutzen möchtest, dann bietet sich ein Umzug auf die neue Rufnummer an. Die meisten Dienste bieten diese Option neben der Löschung unter dem Punkt Account an. Wie das geht kannst Du bei Youtube in diversen Tutorials (Lehrvideos) sehen.

Soweit so gut. Meiner Meinung nach kann die Entscheidung WhatsApp & Co zu nutzen nur individuell geklärt werden. Im Praxisbetrieb spricht für mein Empfinden allerdings vieles gegen die Nutzung! Alternativ kannst Du ja auch die gute alte SMS (Short Message Service) nutzen, eine Mail senden oder vielleicht auch im Rahmen des üblichen Geschäftsgebarens einen Brief schreiben.

Wichtig – auch privat – ist die volle Aufmerksamkeit bei der Freigabe von Zugriffsrechten auf dem Smartphone. Stimme ich einem Zugriff auf meine Daten (Fotos, Videos, Audiofiles) und Kontakte nicht zu, so kann ich den Messenger auch weiter nutzen. Allerdings kommt dann der Faktor Bequemlichkeit zu kurz. Hier musst Du für Dich abwägen, wie wertvoll Dir persönlich der Schutz Deiner Daten ist.

Ich hoffe Du konntest hier die eine oder andere Anregung zum Nachdenken finden und ich würde mich über ein Feedback von Dir freuen. Gerne auf Twitter über @rHeinreden.

Lass es Dir gut gehen und vergiss nicht, mit mir kannst du r(H)einreden®!

 

Vergleich von 21 Messengern:
https://www.orcas.de/whatsapp-facebook-skype-telegram-signal-threema-wire-viber-hangouts-icq-jabber-simsme-hoccer-yooyuu-discord-vergleich abgerufen 11.05.2019, 11:40 Uhr, CET (ohne Gewähr)

Stiftung Warentest:
https://www.test.de/Messenger-Apps-Ein-Aussenseiter-schlaegt-WhatsApp-Co-4884453-0/
abgerufen 11.05.2019, 12:20 Uhr, CET (ohne Gewähr)

 

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